Informationen zur Kündigung und Verlängerung eines Mietvertrags:
- Möchten Sie Ihren befristeten Mietvertrag vor Fristablauf kündigen?
Sie können Ihren befristeten Mietvertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist kündigen. Ihre Kündigung muss außerdem schriftlich erfolgen. - Läuft Ihr befristeter Vertrag aus?
Bitte vereinbaren Sie mit uns rechtzeitig (etwa 1 Monat vor Ablauf) einen Übergabetermin. - Läuft Ihr befristeter Vertrag aus und Sie wollen das Mietverhältnis verlängern?
Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig (etwa 1 Monat vor Ablauf), damit wir diese Möglichkeit prüfen können. - Haben Sie einen unbefristeten Vertrag und wollen kündigen?
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen:
– 1 Monat für Mietobjekte, die zu Wohnzwecken vermietet sind,
– 3 Monate für Mietobjekte, die für gewerbliche Zwecke vermietet wurden.